Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der FERREX GmbH , Hauptstr. 75, 46244 Bottrop.
Wichtiger Hinweis für Händler: für Händler gelten gesonderte AGB'S, diese finden Sie unter Punkt II unserer AGB's.

 
Nachfolgende Bedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der Firma FERREX GmbH und aller ihrer Niederlassungen und Verkaufsstellen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
 
I. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Endkunden:
 
Vertragsabschluss
Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch Ausführung der Lieferung, einer Teillieferung oder durch Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist zustande.
 
Lieferfristen
Bestellungen werden möglichst umgehend ausgeführt. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verzögern sich vereinbarte Liefertermine durch unvorhergesehene Hindernisse, insbesondere durch Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne besondere Vereinbarung sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten und zu berechnen.
 
Preise/Versandkosten
Die Preise in Angeboten und Katalogen sind freibleibend und gelten zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich ab Lager (ex works) Bottrop, das heißt zzgl. Versand- und Versicherungskosten.
 
Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 2) zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
  4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
  5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto insofern nicht anders vereinbart. Buch-, Reparatur-, Ersatzteil- und Arbeitszeitberechnungen sind stets sofort und ohne Abzug zahlbar bzw. werden netto eingezogen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach vorausgegangener Mahnung sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Aufrechnungsrechte stehen den Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass diese seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchem Rechtsgrunde- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Leistungs- und Erfolgsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Leistungs- und Erfolgsort.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch im Mahnverfahren - ist Bottrop, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend gegeben ist. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs zu speichern und zu verarbeiten.
 
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, wird der übrige Inhalt davon nicht berührt.
 
II. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Händler:
 
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, wenn nicht durch schriftliche Einzelvereinbarungen andere Konditionen festgelegt werden. Unsere Bedingungen werden durch Auftragserteilung oder spätestens durch die Annahme der Lieferung anerkannt. Dies trifft auch für Aufträge Dritter zu, die einem Wiederverkäufer von Ferrex GmbH zur Auslieferung überwiesen werden. Andere Bedingungen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte eine der Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird davon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In solchen Fällen soll das als vereinbart gelten, was der geschäftlichen Absicht der Geschäftspartner, wie sie in diesen Bedingungen niedergelegt ist, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt.
 
Vertragsabschluss
Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch Ausführung der Lieferung, einer Teillieferung oder durch Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist zustande.
 
Die Ferrex GmbH GmbH nimmt nur Fest-Bestellungen entgegen. Die Einräumung eines Remissionsrechtes bedarf einer besonderen Vereinbarung.
 
Bestellungen sollen unter Angabe der Artikelnummer übermittelt werden. Für Fehllieferungen, die der Besteller durch unleserliche, ungenaue, unvollständige, fehlende oder falsche Angaben des Titels oder der Bestellnummer selbst verursacht, kann die Ferrex GmbH GmbH nicht haftbar gemacht werden.
 
Lieferfristen
Bestellungen werden möglichst umgehend ausgeführt. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verzögern sich vereinbarte Liefertermine durch unvorhergesehene Hindernisse, insbesondere durch Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne besondere Vereinbarung sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten und zu berechnen.
 
Unvorhersehbare Betriebsstörungen und höhere Gewalt befreien die Ferrex GmbH GmbH von der Auftragsausführung. Die Ferrex GmbH GmbH kann für die einem Besteller hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile nicht in Anspruch genommen werden.
 
Direktlieferungen an vom Besteller aufgegebene Adressen können ausgeführt werden. Bei Unmöglichkeit der Ablieferung oder der Annahmeverweigerung entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers.
 
Preise/Versandkosten
Art und Weg des Versandes werden von uns bestimmt. Wird eine besondere Art der Zustellung gewünscht, werden die entsprechenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Wir berechnen pro Paket 8,95 € Versandgebühr. Darüber hinaus und zusätzlich fallen anteilige Kosten für Versicherungen, Versand- und Verpackungsmaterialen in Höhe von 4,95 pro Paket an. Die Preise in Angeboten und Katalogen sind freibleibend und gelten zzgl. der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Für Praxismobiliar gelten gesonderte Lieferzeiten und Versandkostenregelungen, welche aus den einzelnen Angeboten entnommen werden können. Die Lieferung frei Haus erfolgt ab einer Auftragssumme von 1.500,-- €.
 
Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 2) zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
  4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
  5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.


 
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Buch-, Reparatur-, Ersatzteil- und Arbeitszeitberechnungen sind stets sofort und ohne Abzug zahlbar bzw. werden netto eingezogen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach vorausgegangener Mahnung sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Aufrechnungsrechte stehen den Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass diese seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchem Rechtsgrunde- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


 
Leistungs- und Erfolgsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Leistungs- und Erfolgsort.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch im Mahnverfahren - ist Bottrop, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend gegeben ist. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.
 
Datenschutz Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs zu speichern und zu verarbeiten.
 
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, wird der übrige Inhalt davon nicht berührt.
 
Preise/Versandkosten; Stand 07/2011 - geändert am 22.07.2011
FERREX GmbH, Hauptstr. 75, 46244 Bottrop, Telefon 02045-41372-29


 
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